Behandlungspflege

Behandlungspflege

Hierunter fallen Leistungen, die vom Arzt verordnet und an professionelle Pflegekräfte delegiert werden können. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht nötig, es wird direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.

Darunter fallen z.B:

  • Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutdruck- und Blutzuckervermessung
  • Injektionen in den Muskel oder unter die Haut, Insulinverabreichung
  • Katheterisieren der Harnblase
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Portversorgung
  • Wundversorgung
  • Stomaversorgung
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