Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflege und kann als Privatleistung, über Betreuungsleistungen und über SGB XI in Anspruch genommen werden.
Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Handlungen, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht eigenständig in der Lage ist.
Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es sich vor allem um folgende Aufgaben:
das Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen, das Kochen und Zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung im alltagsüblichen Rahmen, Geschirrspülen sowie das Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilien oder das Beheizen der Wohnräume.
Die hauswirtschaftliche Versorgung kann von Angehörigen, Freunden oder Bekannten oder von einem professionellen Pflegedienst übernommen werden.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Betreuung, die neben den hauswirtschaftlichen Besorgungen auch für Gespräche und Spaziergänge zur Verfügung steht, aus der Zeitung oder einem Buch vorliest oder den Pflegebedürftigen bei Ausflügen oder Verabredungen begleitet und betreut.
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